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Therapieplatz

Psychotherapie und Kosten

Möglichkeiten zur Abrechnung der Therapiekosten

Einen geeigneten Therapieplatz zu finden, ist und bleibt ein schwieriges Unterfangen. Und das gilt nicht nur für Potsdam. Zu den wichtigen persönlichen Themen, die man gerne therapeutisch bearbeiten möchte, gesellen sich gerade in der Anfangszeit zahlreiche organisatorische Fragen und Aufgaben.

Grundsätzlich ist eine Abrechnung der Therapie über Ihre private oder gesetzliche Krankenversicherung (hier im sogenannten Kostenerstattungsverfahren) möglich. Manche KlientInnen entscheiden sich auch, aus bestimmten Gründen die Therapiekosten aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Grundlage für die Abrechnung ist in diesem Fall die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten, weitere Formalitäten entfallen.

Sind Sie auf der Suche nach einem Therapieplatz in Potsdam?

Unter welchen Bedingungen eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse möglich ist, muss im Vorfeld der Therapie geklärt werden. Ich unterstütze Sie hierbei gerne, nehmen Sie bei Fragen einfach Kontakt mit mir auf.

Bei Traumatisierungen im Rahmen von Arbeits- und Wegeunfallgeschehen kann ich aufgrund meiner Qualifikationen direkt mit Berufsgenossenschaften, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind, abrechnen. Hierbei veranlasst ein zugelassener „D-Arzt“ die Zuweisung in meine Praxis. Die Übernahme der Behandlungskosten erfolgt ohne Umwege durch die zuständige Berufsgenossenschaft.

Ähnliches gilt für Soldaten der Bundeswehr. Grundlage der Behandlung von Soldaten in Privatpraxen ist eine Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesverteidigungsministerium aus dem Jahr 2013. Diese Vereinbarung wurde notwendig, weil bei Soldaten nach Einsätzen in Krisengebieten nach wie vor psychische Erkrankungen, vor allem Posttraumatische Belastungsstörungen, diagnostiziert werden. Der Weg zu mir führt zunächst über den Truppenarzt bzw. das Bundeswehrkrankenhaus. Wenn durch den zuständigen Truppenarzt eine Behandlungsbedürftigkeit bescheinigt wird, erfolgt die Kostenübernahme ohne weitere Komplikationen.

Auch Bundespolizisten sind seit Anfang Mai 2018 nicht mehr darauf angewiesen, einen freien Behandlungsplatz in einer psychotherapeutischen Praxis mit Kassenzulassung zu finden. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen, damit sich Bundespolizisten unmittelbar an eine Privatpraxis wenden können. Ursächlich für diese Vereinbarung sind in erster Linie die zu langen Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz beim Psychotherapeuten mit Kassenzulassung.

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